NIS2 (Netzwerk- und Informationssystemrichtlinie 2)

Was ist die NIS2 (Netzwerk- und Informationssystemrichtlinie 2)?

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, wesentliche und wichtige Einrichtungen vor Cyberbedrohungen zu schützen. Es verlangt von Organisationen, die Teil von Branchen sind, die als wesentlich und wichtig gelten (Energie, öffentlicher Dienst, Banken, Pharmazie, Transportwesen usw.), fortschrittliche Cybersicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und Vorfälle zu melden. NIS2 verlangt ausdrücklich, dass Anwendungen und Dienste, die auf Mobil- und Tablet-Geräten verwendet werden, als Teil der globalen IT-Umgebung sicher sind, und empfiehlt die Erkennung von Systemschwachstellen, Einbruchstests und Sicherheitsüberprüfungen.

NIS2-Maßnahmen gelten für Mobil- und Webanwendungen

Sicherheitsmaßnahmen

Die NIS2-Richtlinie verlangt von Mobilfunknetzbetreibern und relevanten Anwendungsentwicklern, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Systeme und Netzwerke zu implementieren. Dazu gehört das Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung der Auswirkungen von Cybersicherheitsvorfällen, wie z. B. die Implementierung sicherer Codierungspraktiken, die regelmäßige Aktualisierung von Software und Anwendungen sowie die Implementierung von Zugriffskontrollen zum Schutz mobiler Daten.

Resilienz und Geschäftskontinuität

Die NIS-Richtlinie betont, wie wichtig es ist, die Widerstandsfähigkeit wesentlicher Dienste, einschließlich mobiler Dienste, aufrechtzuerhalten. Organisationen sollten Maßnahmen ergreifen, um die Kontinuität ihrer mobilen Dienste angesichts von Cybersicherheitsvorfällen sicherzustellen, einschließlich regelmäßiger Sicherungen mobiler Daten, Planung der Notfallwiederherstellung und Redundanzmaßnahmen, um Unterbrechungen wesentlicher Dienste zu minimieren.

Planung der Reaktion auf Vorfälle

Organisationen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen über Pläne zur Reaktion auf Vorfälle verfügen, um Cybersicherheitsvorfälle effektiv bewältigen zu können. Dazu gehört die Festlegung von Verfahren zum Erkennen, Reagieren und Wiederherstellen von Vorfällen, die mobile Daten gefährden könnten. Pläne zur Reaktion auf Vorfälle sollten sich mit mobilfunkspezifischen Bedrohungen und Schwachstellen befassen und geeignete Abhilfestrategien darlegen.

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